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Unsere Wohnungskatzen

Freigang gehört grundsätzlich zu den Grundbedürfnissen von Katzen.

Für behinderte (blind, taub etc.), auf FeLV oder FIV-Virus positiv getestete Tiere ist jedoch nur eine Wohnungshaltung möglich. Manchmal auch für Katzen, die so lange indoor gelebt haben, dass Freigang sie mit grosser Wahrscheinlichkeit überfordern würde.

Nachfolgend sehen Sie unsere Schützlinge, die in die Wohnungshaltung vermittelt werden. Voraussetzung dabei ist, dass Balkon oder Terrasse gesichert sind.